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Zur Erinnerung an die Oberpullendorfer Opfer der NS-Medizin

Zwangssterilisierungen

Zwangssterilisierungen

Die Nationalsozialisten stützten ihre Ideologie des „gesunden Volkskörpers“ auf Konzepte aus dem 19. Jahrhundert, die davon ausgingen, dass bestimmte Völker und Rassen anderen überlegen wären. Der Rassehygiene nach sollte daher der Staat Maßnahmen setzen, um eine „genetische Verbesserung der Rasse“ zu erzielen. Aus diesem Grund förderte der NS-Staat „positive Erbanlagen“ durch Kinderbeihilfen oder durch Ehestandsdarlehen. Im Gegensatz dazu griff er in die Weitergabe von angeblich „minderwertigem Erbgut“ durch Eheverbote und Zwangssterilisationen ein. Neben diesen menschenunwürdigen Taten gingen die Nationalsozialisten aber noch einen Schritt weiter und ließen tausende „kranke“ Menschen töten.

Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Laut diesem Gesetz konnte jeder gegen seinen Willen zwangssterilisiert werden, der „an schwerem Alkoholismus, angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem Irresein oder den erblichen Formen von Veitstanz, Blindheit, Taubheit und schwerer körperlicher Missbildung“ litt. Im November 1933 kam es zu einer Novellierung des Gesetzes, das ab nun auch „arbeitsscheue“, „arbeitslose“ und „politisch unangepasste“ Personen enthielt. Eine Schwangerschaft bei jüdischen Frauen durfte jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrochen werden. In der „Ostmark“ (NS Bezeichnung für Österreich) trat dieses Gesetz mit dem 1. Jänner 1940 in Kraft. Erbkrankheiten mussten durch den jeweiligen Arzt sofort gemeldet werden. Der Amtsarzt untersuchte danach die betreffende Person. Ungefähr drei Viertel der Sterilisationen sind auf psychiatrische Diagnosen zurückzuführen, in denen hauptsächlich „angeborener Schwachsinn“ attestiert wurde. Beschloss bzw. bestätigte das Gericht die Sterilisation, so wurde diese vorwiegend von Ärzten in den Bezirkskrankenhäusern vorgenommen.

Auch im Krankenhaus Oberpullendorf wurden Zwangssterilisierungen vorgenommen. So sollten etwa die Geschwister Maria und Franz M., laut Beschluss des Erbgesundheitsobergerichts vom März 1944 zwangssterilisiert werden. Es wurde jedoch mehrfach durch das Gesundheitsamt Oberpullendorf ein Aufschub genehmigt, da die beiden „in den Arbeitsprozess eingeschaltet sind und ihr Ausfall von Bedeutung wäre. […] Außerdem sind die Kinder harmlos und es besteht keine Gefahr.“ Im Feber 1945 wurden die Geschwister dennoch im Krankenhaus Oberpullendorf zwangssterilisiert.

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