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Opfer des Nationalsozialismus

Mittäterschaft der Eisenbahngesellschaften

Text: Gert Tschögl

Der Bahnhof als Ort der Abreise und Deportation ist auch ein Symbol für die unfreiwillige Veränderung von Lebensumständen. Er steht somit für den Ausschluss aus der Gemeinschaft, die unfreiwillige Abreise von Menschen – in die Emigration, in Gefängnisse, in Lager, in den Tod. Oberwarter und Oberwarterinnen wurden in der NS-Zeit von ihren Mitmenschen ausgegrenzt, gedemütigt, diskriminiert und verfolgt: aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen, aufgrund ihrer Sexualität oder weil man sie als „lebensunwertes Leben“ betrachtete.

Das europäische Eisenbahnnetz spielte eine zentrale Rolle bei den Deportationen und in der Vernichtungspolitik des im Nationalsozialismus. Ohne Einsatz von Eisenbahnzügen wäre der Transport von Millionen Menschen in Gefängnisse, Anhalte-, Sammel- und Transitlager, Vernichtungs- und Konzentrationslager, von ZwangsarbeiterInnen auf das Gebiet des NS-Staates und von Soldaten an die Front nicht möglich gewesen.
Einerseits war die Deutsche Reichsbahn unmittelbar an den Deportationen beteiligt und mit ihr auch ehemals österreichische Bahnbedienstete, welche zwischen 1938 und 1945 Bedienstete der Deutschen Reichsbahn waren. Andererseits waren es aber auch Bedienstete der Bahn, die in Österreich bzw. der Ostmark aktiven Widerstand gegen das NS-Terrorregime leisteten. 154 von ihnen wurden aus diesem Grund zum Tode verurteilt und hingerichtet, 135 starben in Konzentrationslagern oder Gefängnissen und 1.438 wurden zu KZ- oder Gefängnisstrafen verurteilt.

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